Die russische Zentralbank bleibt hart, wenn es um das Geschäft mit Kryptowährungen geht, und der neueste Schritt ist ein Verbot von Investitionen in Kryptowährungen durch Investmentfonds (BTC). Am Montag veröffentlichte die russische Zentralbank eine offizielle Erklärung zur Regulierung von Investmentfonds.
Fondsmanagern ist es untersagt, Kryptowährungen und „Finanzinstrumente, deren Wert von den Werten digitaler Vermögenswerte abhängt“ zu kaufen, ungeachtet der Erweiterung der Anlagemöglichkeiten in dem Dokument. Investmentfonds dürfen weder qualifizierten noch unqualifizierten Anlegern ein Kryptoengagement bieten, heißt es in der Erklärung
Im Juli 2021 schlug die Bank von Russland vor, dass Vermögensverwalter das Engagement in Kryptowährungen für Investmentfonds verbieten sollten. Laut einem Bericht der lokalen Nachrichtenagentur RBC gab es bis vor kurzem keine russischen Investmentfonds mit einem Engagement in Kryptowährungen.
Laut Artem Deev, Leiter der Analyseabteilung des Handelsunternehmens AMarkets, gibt es in Russland derzeit nur einen branchenbezogenen ETF. „BrokerCreditService“, eine Aktiengesellschaft, verwaltet den Fonds und investiert laut Deev in Unternehmen der dezentralen Datenspeicherung und Blockchain, wie Block, PayPal und Broadcom.“
Zu diesem Zweck sagte der Leiter der Vermögensverwaltung von Sber, Wassili Illarionow, dass die Bank die Auflegung eines börsengehandelten Fonds (ETF) auf Basis der Blockchain-Technologie erwägt.
Der ETF mit dem Namen „Blockchain Economy“ wird in Unternehmen investieren, die an der Implementierung der Blockchain beteiligt sind. Anleger können den Fonds direkt bei Illarionov kaufen, da er nicht den Beschränkungen der Bank von Russland unterliegt.
Wie bereits berichtet, hat die Bank von Russland eine strikte Haltung gegenüber Kryptowährungen eingenommen und bestimmte Großbanken daran gehindert, Dienstleistungen für Investitionen in Kryptowährungen anzubieten. Dieser Service entspricht nicht den Interessen der Investoren und birgt erhebliche Risiken“, so die Regulierungsbehörden.