Die Banco Central de Reserva (BCR), die Notenbank von El Salvador, hat einen Verordnungsentwurf zum Thema Handhabung von Bitcoin veröffentlicht.
Zwei Dokumente sind am 17. August zur Einsichtnahme herausgegeben worden, die erklären, wie Kreditinstitute und Finanzdienstleister ihren Klienten Leistungen im Bereich Bitcoin bieten können.
Im ersten Dokument mit dem Namen „Richtlinien für die Genehmigung des Betriebs der digitalen Wallet-Plattform für Bitcoin und Dollar“ (auf Spanisch) wird Bitcoin als Zahlungsmittel im Einklang mit dem vor kurzem ausgearbeiteten Gesetz über Bitcoin festgelegt, das von El Salvadors Gesetzgeber am 9. Juni beschlossen wurde und das Land am 7. September formell zur Einführung digitaler Währungen zwingen wird.
Bei dem zweiten Papier mit der Überschrift „Technische Standards zur Erleichterung der Anwendung des Bitcoin-Gesetzes“ wird das erste Dokument länger und genauer ausgeführt.
Finanzunternehmen sind verpflichtet, bei der Notenbank einen solchen Antrag einzureichen, um elektronische Wallets anzubieten, wie es in den Richtlinien heißt. In den Anträgen sind Angaben zum angebotenen Produkt, Details zum Markt, zur Risikoeinschätzung, zu den Kosten für die Verbraucher, zu Schulungsmaßnahmen für die Benutzer und zu Verfahren für Beschwerden erforderlich.
Alle Kunden müssen sich über ihre Kundenidentität (KYC) ausweisen, wobei allerdings unklar ist, ob der Personalausweis, der für Bankkonten genutzt wird, auch für Kryptowährungen ausreicht. Es sollen auch vollständige Verfahren zur Geldwäschebekämpfung (AML) angewendet werden, z. B. die Transaktionsüberwachung und -analyse. Die Konvertierung von Bitcoin in US-Dollar in beiden Richtungen soll sichergestellt sein, und die Banken dürfen Gebühren erheben.