NYAG ordnet Schließung von 2 Kryptounternehmen an

Das Generalstaatsanwaltsbüro von New York hat zwei ungenannten Kryptokreditplattformen, die in dem Staat operieren, vorgeworfen, ungesetzliche Tätigkeiten ausgeübt zu haben, und drei weitere Unternehmen beauftragt, Angaben über ihre Geschäftstätigkeit zu machen.

In einer Mitteilung vom Montag sagte das Büro des New Yorker Staatsanwalts, dass es zwei Krypto-Kreditplattformen – zum Veröffentlichungszeitpunkt waren diese noch geschwärzt – aufgefordert hat, „alle diese Aktivitäten“ im Hinblick auf den Verkauf oder das Anbieten von Sicherheiten und Rohstoffen binnen zehn Tagen zu beenden.

Generalstaatsanwältin Letitia James verlangte außerdem, dass drei Kryptounternehmen, die in New York tätig sind – ihre Namen wurden redigiert – Details zu ihren Darlehensprodukten, Richtlinien, Prozeduren, Klienten im Staat und weitere einschlägige Informationen zur Verfügung stellen.

„Mein Amt ist dafür zuständig, sicherzustellen, dass die Akteure der Industrie keine ahnungslosen Anleger ausnutzen“, so James. „Wir haben bereits Maßnahmen gegen verschiedene Krypto-Plattformen und Coins getroffen, die in New York Betrug begangen oder illegal operiert haben.

Die heute getroffenen Maßnahmen basieren auf dieser Tätigkeit und vermitteln die Botschaft, ein Unternehmen, das meint, über dem geltenden Recht stehen zu können, mit dem nötigen Nachdruck zu bestrafen.“

Das Ersuchen um Auskünfte an die drei Firmen war rechtlich nicht verbindlich, aber die Behörde des NYAG lässt in dem Brief die Möglichkeit einer Vorladung offen.

Der Befehl, den Betrieb stillzulegen, basiert auf dem staatlichen Martin-Gesetz, das der Generalstaatsanwaltschaft die Befugnis gibt, zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen nicht eingetragene Wertpapierangebote zu ergreifen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert